Impressum
 
Trial Technik Stoppa
Ulrike Stoppa
Auf der Brüche 29
D-58640 Iserlohn
Telefon +(49) 0 23 78 / 5797
eMail: info@tts4x4.de
Website: www.tts4x4.de 

Steuernummer: 328/5250/1675

Verantwortlich für den Inhalt: Ulrike Stoppa
Webdesign Konzeption und Umsetzung: WAV-digital - www.wav.de


Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Der Fa. Trial Technik Stoppa
auch nachfolgend als Verkäufer bezeichnet


I. Allgemeines
1.) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Trial Technik Stoppa erfolgen         ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs-  und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung bzw. mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns – auch ohne ausdrücklichen Widerspruch - nicht.  
2.) Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
 
II. Angebot und Vertragsabschluß
1. Die Angebote von Trial Technik Stoppa insbesondere in seinem Prospekt sind freibleibend uns unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen, fernschriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind – unbeschadet der übernommenen Maßgarantie – nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

III. Liefer- und Leistungszeit
1. Die von Trial Technik Stoppa genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Trial Technik Stoppa ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
 
IV. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Trial Technik Stoppa verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von Trial Technik Stoppa unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

V. TÜV-Abnahme
Nur für diejenigen Artikel, auf die im Prospekt ausdrücklich hingewiesen wurde, ist ein TÜV-Mustergutachten oder Teile-Gutachten erstellt.

VI. Gewährleistung
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, liefert Trial Technik Stoppa nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers – insbesondere unter Ausschluß jedweder Folgeschäden des Käufers – Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2. Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Orginalspezifikationen  entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
3. Trial Technik Stoppa sind Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, kostenfrei an Trial Technik Stoppa zu schicken. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedweder Gewährleistung gegenüber Trial Technik Stoppa aus.
4. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung  des Vertrages verlangen.
5. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleiß- und Gebrauchtteile, die unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert werden.
6. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu. Sie sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtretbar.
7. Gewährleistungsansprüche für Reifen sind unter folgenden Voraussetzungen ausgeschlossen:                
1. Sofern uns der beanstandete mangelhafte Reifen mit dem Reklamationsformular nicht vorgelegt wird;
2. Sofern an dem Reifen unsachgemäße Eingriffe durch Dritte vorgenommen wurden;
3. Sofern der Reifen einer vernunftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, wie z.B. durch Überschreiten der zulässigen Belastung und der jeweils zugelassenen Höchstgeschwindigkeit, oder Rallye- und /oder Renneinsatz;
4. Sofern der von uns für einen Reifen empfohlene Luftdruck nicht eingehalten wurde;
5. Sofern der Reifen durch unrichtige Radstellung schadhaft wurde oder durch andere Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in seiner Leistung beeinträchtigt wurde, oder sofern dieser von Dritten runderneuert oder besohlt wurde;
6. Sofern der Reifen auf einer ihm nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder in sonstiger Weise mangelhaften Felge moniert war;
7. Sofern der Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder äußere Erhitzung ausgesetzt gewesen ist;
8. Sofern natürlicher Verschleiß oder Beschädigung vorliegen, die ganz allgemein auf unsachgemäße Behandlung z.B. nicht sachgerechte Profiländerungen, Einkerbungen usw., oder auf einen Unfall zurückzuführen sind;
9. Sofern der Reifen Schäden aufweist, die mit der Anbringung von Spikes, Hocken usw. durch fremde Hand im Zusammenhang stehen;             
                  
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Waren und Leistungen des Verkäufers und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Aus- und Einbaukosten werden vom Verkäufer nicht übernommen.
 
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum von Trial Technik Stoppa an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Trial Technik Stoppa übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum von Trial Technik Stoppa unentgeltlich. Ware, an der Trial Technik Stoppa (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Trial Technik Stoppa ab. Trial Technik Stoppa ermächtigt ihn widerruflich, die an Trial Technik Stoppa abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.  Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von Trial Technik Stoppa  hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist Trial Technik Stoppa berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen der gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Trial Technik Stoppa liegt – soweit nicht Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrage.
    
VIII. Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung durch Lieferung per Nachnahme, Lastschriftverfahren durch Bankeinzug, Vorauskasse oder Kreditkarte. Trial Technik Stoppa ist berechtigt trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Trial Technik Stoppa berechtigt, die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Lastschrift oder von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Betrag Trial Technik Stoppa endgültig gutgeschrieben ist.
3. Gerät der Käufer in Verzug, so ist Trial Technik Stoppa berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
 
IX. Preise
1. Die Preise verstehen sich in EURO inkl. MwSt. Die Lieferung erfolgt unfrei. Preisangaben in Angeboten und Auftragsbestätigungen von Trial Technik Stoppa erfolgen stets freibleibend: maßgebend sind die am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preise. Voranschläge für Instandsetzungs- und Einbauarbeiten werden so genau wie möglich aufgestellt, sind aber unverbindlich.
2. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Trial Technik Stoppa genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
3. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung  bzw. Bereitstellung gültigen Preise von Trial Technik Stoppa.
 
X. Konstruktionsänderungen
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
 
XI. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Trial Technik Stoppa als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
 
XII. Rücksendung
Rücksendungen gelieferter Teile dürfen nur nach vorheriger Absprache mit Trial Technik Stoppa und gegen Übernahme der Frachtkosten sowie gegen Bezahlung einer Unkostenpauschale (für Einlagerung u.a.) in Höhe von 15% des Kaufpreises erfolgen. Zurückgesandte Ware kann vom Verkäufer nur in Originalverpackung und einwandfreiem Urzustand akzeptiert werden. Unberechtigte Rücksendungen, Rücksendungen mit nicht vollständigen Angaben, sowie Rücksendungen wegen nicht eingelöster Nachnahme verpflichtet den Käufer zur Übernahme der Trial Technik Stoppa entstandenen Versandkosten. Teile und Sonderanfertigungen, die speziell für den Käufer bestellt bzw. angefertigt wurden, sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
 
XIII. Anwendbares Recht
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Trial Technik Stoppa und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Iserlohn ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


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